
Diskussion Verordnungsentwurf
Hier können alle Mitglieder Ihre Meinung und Wünsche zur Reform der Verordnungen des Fahrlehrerrechts einbringen und diskutieren.
Hier können alle Mitglieder Ihre Meinung und Wünsche zur Reform der Verordnungen des Fahrlehrerrechts einbringen und diskutieren.
Hier gibt es die Entwürfe des „Gesetzes über das Fahrlehrerwesen (Fahrlehrergesetz – FahrlG) und zur Änderung anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ und der „Verordnung zur Neufassung fahrlehrrechtlicher Vorschriften und zur Änderung anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“
Stellungnahme der BAGFA e.V. Die BAGFA e.V. ist der Ansicht, dass die Voraussetzungen zum Betrieb einer Ausbildungsfahrschule nach § 21a Abs. 1 Nr. 2 FahrlG nicht erforderlich sind und daher gesstrichen werden sollten. § 21a FahrlG (1) Eine Fahrschule, an der ein Fahrlehrer mit befristeter Fahrlehrerlaubnis tätig ist (Ausbildungsfahrschule), darf nur betreiben oder verantwortlich leiten, wer Weiterlesen…
Stellungnahme zu den Voraussetzungen zum Betrieb einer Ausbildungsfahrschule (Stellungnahme der BAGFA e.V. vom 20.07.10)